Allgemeine Geschäftsbedingungen der “Profundus Dr. Schröder Consulting eingetragener Kaufmann”
§ 1 Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Profundus Dr. Schröder Consulting eingetragener Kaufmann (nachfolgend: Profundus Dr. Schröder Consulting) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit den Kunden, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird.
1.2 Der Kunde erkennt sie – nach Möglichkeit der Kenntnisnahme bzw. entsprechendem Verzicht der Kenntnisnahme – für diese und auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen an, u.a. indem er der Profundus Dr. Schröder Consulting einen Auftrag zur Beratung im Zusammenhang mit dem Einsatz bestimmter Software oder mit der Durchführung eines Seminars zur Schulung seiner Mitarbeiter erteilt und zuvor durch die der Profundus Dr. Schröder Consulting auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – z.B. in der Auftragsbestätigung – in irgendeiner Weise hingewiesen worden ist.
1.3 Sofern der Kunde nach Übersendung einer entsprechenden Auftragsbestätigung eine Beauftragung für die Veranstaltung eines Seminars erteilt, Waren nach entsprechendem Angebot bestellt oder sonstige Leistungen (insb. eine Beratung) bei der Profundus Dr. Schröder Consulting in Auftrag gibt, ohne schriftlich auf die Übersendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestanden zu haben, so erklärt der Kunde, daß er auf eine entsprechende Zurverfügungstellung verzichtet, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aber trotzdem als Bestandteil des Vertrages anerkennt.
1.4 Jede abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Bestätigung. Der Kunde, Seminarteilnehmer bzw. Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eigener abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung oder sonstige Leistungen/Handlungen Vertragsinhalt, sondern nur, wenn sie ausdrükklich schriftlich vereinbart sind.
§ 2 Beratung / Anmeldung zu Seminaren etc.
2.1 Geschäftsgegenstand der Profundus Dr. Schröder Consulting ist die Durchführung von Trainings und Seminaren für Soft- und Hardware sowie weitergehende Beratung zur Arbeitsorganisation und Betreuung von Medienauftritten aller Art für Druckstufenbetriebe, Druckereien, Verlagen, Werbeagenturen und dem angeschlossenen Fachhandel und insbesondere die Beratung der Kunden im Umgang mit der Nutzung der entsprechenden Software in diesem Bereich. Dabei haben die Leistungen der Profundus Dr. Schröder Consulting ausschließlich dienstvertraglichen Charakter.
2.2 Verträge kommen spätestens mit Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung durch die Profundus Dr. Schröder Consulting zustande.
2.3 Mündliche oder schriftliche Zusagen oder Vereinbarungen durch Erfüllungsgehilfen der Profundus Dr. Schröder Consulting sowie Abweichungen von diesen AGB erlangen erst Gültigkeit, wenn sie durch den Inhaber, Herrn Dr. Oliver Schröder, persönlich schriftlich bestätigt worden sind.
§ 3 Rücktritt vom Vertrag / Nichtteilnahme etc.
3.1 Die Profundus Dr. Schröder Consulting ist berechtigt, spätestens eine Woche vor einem vereinbarten Beratungstermin oder einem geplanten Seminar vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Der Rücktritt ist fristgerecht erfolgt, wenn er rechtzeitig an den Kunden abgesandt worden ist.
3.2 Sagt ein Kunde nach Absendung der Auftragsbestätigung ab, ist das gesamte, vereinbarte oder übliche Beratungshonorar bzw. sind die vollen Seminargebühren zu entrichten. Die Profundus Dr. Schröder Consulting muß sich lediglich die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.
3.3 Für den Fall, daß die Profundus Dr. Schröder Consulting den Teilnehmerplatz für ein Seminar anderweitig vergeben kann, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10% der eigentlichen Gebühren, mindestens aber DM 75,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig. Allerdings ist jeder Kunde bzw. Teilnehmer berechtigt, bei Verhinderung einen Ersatzteilnehmer für sich an der Veranstaltung teilnehmen zu lassen.
3.4 Sofern die Profundus Dr. Schröder Consulting eine Beratung bzw. Veranstaltung schuldhaft zu spät absagt, ist die Haftung auf die Schäden begrenzt, die unvermeidbar waren und die durch schriftliche Quittungen belegt sind. Die Haftung ist jedenfalls in der Höhe auf das vereinbarte bzw. übliche Beratungshonorar oder die Seminargebühren, die zu entrichten gewesen wären, begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung der Profundus Dr. Schröder Consulting ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
3.5 Wird die Profundus Dr. Schröder Consulting an der rechtzeitigen Vertragserfüllung gehindert,
z.B. durch Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik oder Aussperrung, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Kunde kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Profundus Dr. Schröder Consulting nicht innerhalb der Nachfrist den Vertrag erfüllt.
3.6 Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Leistung der Profundus Dr. Schröder Consulting in Verzug, ist diese berechtigt, weitere Leistungen oder Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
§ 4 Zahlung
4.1 Rechnungen sind – falls nicht anders vereinbart – sofort ohne Skontoabzug fällig. Sofern ein Skontoabzug vereinbart ist, sind Rechnungen zahlbar innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto. Rechnungen über Beträge unter DM 100,— sowie für Softwareinstallationen, Montagen, Reparaturen und sonstige Leistungen sind jeweils sofort fällig und netto zahlbar. Zahlung hat innerhalb dieser Fristen so zu erfolgen, daß der Profundus Dr. Schröder Consulting der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht.
4.2 Zahlungsverzug tritt spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung beim Kunden ein, ohne daß es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, ein, sofern er nicht nach dem Gesetz oder einer anderen vertraglichen Vereinbarung schon vorher eingetreten ist. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Profundus Dr. Schröder Consulting berechtigt, Zinsen in Höhe von 2% p. a. über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bzw. des tatsächlich entstandenen Schadens bleibt vorbehalten.
4.3 Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit schriftlicher Inkassovollmacht der Profundus Dr. Schröder Consulting unter Verwendung entsprechender Quittungen berechtigt.
4.4 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn die Profundus Dr. Schröder Consulting die Gegenforderung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung des Honorars, der Seminargebühren etc. – bei Hergabe von Schecks bis zu deren Einlösung – bleibt sämtliches von der Profundus Dr. Schröder Consulting gelieferte Material deren Eigentum. Sofern es gesetzlich zulässig ist, bleibt die Ware bis zur Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum der Profundus Dr. Schröder Consulting. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.
§ 6 Mängelhaftung, Gewährleistung und Schadensersatz
6.1 Jegliche Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere solche von Mangelfolgeschäden -, sind ausgeschlossen, es sei denn, diese Freizeichnung schränkt wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so ein, daß das Erreichen des Vertragszweckes gefährdet ist. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.2 Eine Haftung wegen fehlerhafter Beratung kommt überhaupt nur in Betracht, wenn ein Erfolg durch die Profundus Dr. Schröder Consulting geschuldet war. Soweit die Profundus Dr. Schröder Consulting auf Schadensersatz haftet, ist die Haftung in jedem Fall auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens und zwar in der Höhe des Auftragswertes jedenfalls aber in der Höhe der Einstandspflicht der Haftpflichtversicherung der Profundus Dr. Schröder Consulting begrenzt.
6.3 Die vorstehenden Bestimmungen finden auf Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes keine Anwendung.
6.4 Leistungen bzw. Warenlieferungen der Profundus Dr. Schröder Consulting sind nach Empfang unverzüglich auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Für die Profundus Dr. Schröder Consulting verlängert sich die Rügefrist iSd. §§ 377 ff. BGB gegenüber ihren Kunden/Lieferanten auf zwei Wochen. Von Kunden/Lieferanten, für die die §§ 377 ff. HGB nicht anwendbar sind, können Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige Mängel nur innerhalb von zwei Wochen nach Empfang schriftlich beanstandet werden. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen und innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend zu machen.
6.5 Die Profundus Dr. Schröder Consulting leistet Gewähr zunächst – nach deren Wahl – entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung. Der Kunde kann nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, wenn die Profundus Dr. Schröder Consulting die Mängelbeseitigung verweigert oder diese mangelhaft ausgeführt wird oder nicht innerhalb angemessener Frist erbracht wird. Jedenfalls aber hat die Profundus Dr. Schröder Consulting bis zu drei Nachbesserungsversuche. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, ungewöhnliche Temperatur, Feuchtigkeits- und Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung verursacht wurden.
§ 7 Datenverluste
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, vor Aufnahme der Service- oder der Installationstätigkeit durch uns, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um im Eventualfall Folgeschäden durch den Ausfall von Geräten oder durch Verlust von Daten zu verhindern. Namentlich erfordert dies, den evtl. betroffenen Datenbestand auf geräteunabhängigen Datenträgern in Kopie zu sichern, und Ersatzgeräte bereitzuhalten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, übernimmt die Profundus Dr. Schröder Consulting keine Haftung – ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – für den entstandenen Schaden. Im übrigen richtet sich die Gewährleistung/der Schadensersatz nach § 6.
7.2 Indem der Kunde/Käufer einem Mitarbeiter der Profundus Dr. Schröder Consulting den Zugang zu Computern, Hardware allgemein bzw. dem Netz o.ä. gewährt, erklärt der Kunde, für eine Datensicherung bereits ständig selbst gesorgt zu haben (in maschinenlesbarer Form), um evtl. Datenverluste zu verhindern bzw. auszuschließen. Wenn überhaupt, haftet die Profundus Dr. Schröder Consulting bei Verlust von Daten nur für den Aufwand ihrer Wiederherstellung. Die Haftung der Profundus Dr. Schröder Consulting ist in der Höhe jedenfalls auf den Auftragswert bzw. die Einstandspflicht der Haftpflichtversicherung der Profundus Dr. Schröder Consulting gem. § 6.2 begrenzt.
7.3 Schadensersatzansprüche werden nur gem. § 8 anerkannt.
§ 8 Schadensersatzansprüche
8.1 Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Profundus Dr. Schröder Consulting – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit dieser nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, sie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haftet oder schuldhaft gegen eine Vertragspflicht verstoßen hat, die für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich ist.
8.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung der Profundus Dr. Schröder Consulting zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert der bestellten Leistung. Dies gilt nicht, soweit die Profundus Dr. Schröder Consulting nach zwingendem, nicht zur Disposition der Vertragsparteien stehenden, gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haften.
§ 9 Schutz- oder Urheberrecht
9.1 Der Kunde wird die Profundus Dr. Schröder Consulting unverzüglich schriftlich unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von der Profundus Dr. Schröder Consulting geliefertes Produkt hingewiesen wird.
9.2 Der Käufer bzw. Auftraggeber wird die Profundus Dr. Schröder Consulting gegenüber allen Ansprüchen Dritter verteidigen bzw. freistellen, welche gegen diese dadurch entstehen, daß die Profundus Dr. Schröder Consulting Instruktionen des Kunden/Käufers befolgt habt oder der Kunde/ Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert und damit entsprechende Rechte verletzt.
9.3 Die Profundus Dr. Schröder Consulting behält sich sämtliche Rechte an den von ihr herausgegebenen Materialien vor. Das Material darf im In- und Ausland ohne schriftliche Genehmigung der Profundus Dr. Schröder Consulting nicht außerhalb der Grenzen des Urhebergesetzes verwertet werden. Software, die in den Beratungen/Seminaren verwendet oder den Kunden/Teilnehmern zugänglich gemacht wird, darf weder mitgenommen, noch in irgendeiner Form kopiert oder reproduziert werden. Stellt die Profundus Dr. Schröder Consulting einen entsprechenden Verstoß eines Kunden/Seminarteilnehmers fest, so ist diese berechtigt, den Kunden/Teilnehmer unverzüglich auszuschließen. Das Honorar bzw. die Seminargebühren werden in diesem Fall in voller Höhe fällig und können nicht anteilig erstattet werden. Weitere Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
9.4 Die von der Profundus Dr. Schröder Consulting zur Verfügung gestellten Programme und dazugehörige Dokumentation sind nur für den eigenen Gebrauch des Kunden im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt und zwar ausschließlich auf von der Profundus Dr. Schröder Consulting gelieferten Produkten. Der Kunde darf diese Programme und Dokumentationen ohne schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung der Hardware. Kopien dürfen – ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch die Profundus Dr. Schröder Consulting – lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser von Kunden auch auf Kopien anzubringen.
§ 10 Datenschutz
Die Profundus Dr. Schröder Consulting ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
§ 11 Schlußbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Profundus Dr. Schröder Consulting und Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Hamburg. Die Profundus Dr. Schröder Consulting ist jedoch berechtigt, den Kunden an dem Sitz seiner Haupt- oder Zweigniederlassung oder jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
Für die gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist Hamburg.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was von den Parteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Gleiches gilt für eine Lücke in diesem Vertrag.